Identität = Würde = Freiheit = Selbsthoheit
Das Prinzip
Alle Freiheit setzt Selbstbestimmung voraus.
Alle Selbstbestimmung setzt Identitätskontrolle voraus.
Wer die Kontrolle über seine gesetzliche Identität verliert,
verliert die Kontrolle über seine Rechtspersönlichkeit.
Wer die Kontrolle über seine Rechtspersönlichkeit verliert,
verliert die Kontrolle über seine Rechte.
Wer die Kontrolle über seine Rechte verliert,
ist nicht frei.
Der Mensch ist Quelle seiner Identität.
Der Staat ist nur Verwalter einer gesetzlich definierten Person.
Wenn der Staat die gesetzliche Form missachtet,
missachtet er nicht nur ein Formblatt.
Er missachtet die Person.
Er missachtet die Würde.
Er missachtet die Freiheit.
Dies ist keine juristische Spitzfindigkeit.
Dies ist die Grundlage jeder Menschenrechtsordnung.
Ohne korrekte Identität keine wirksame Zustellung.
Ohne wirksame Zustellung kein Rechtsschutz.
Ohne Rechtsschutz keine Freiheit.
Das Problem
Behörden in demokratischen Rechtsstaaten ignorieren systematisch die gesetzlich definierte Form der Personenführung.
Sie verwenden "Aliasformen" – Datensätze, die nicht den beurkundeten Personenstandsdaten entsprechen.
Die Folgen:
- Zustellungen scheitern
- Rechtsschutz läuft ins Leere
- Betroffene können sich nicht verteidigen
- Maßnahmen treffen "die falsche Person"
Dies ist kein Einzelfall.
Dies ist ein strukturelles Problem in jedem modernen Verwaltungsstaat.
Aber niemand spricht darüber.
Warum? Weil das Tabu lautet: "Über gesetzliche Identität spricht man nicht."
Wir brechen dieses Tabu.
Ein konkreter Fall
Ein Mensch, geboren 01.11.1974, amtlich beurkundet als:
Familienname: Ursache
Vornamen: Adrian Virgil
Dies ist notariell festgestellt, mit Haager Apostille beurkundet.
Deutschland verwendet seit 9 Jahren:
"Adrian Virgil Ursache"
Die Schweiz verwendet seit 13 Monaten:
"Adrian Virgil URSACHE"
Die Chronologie
SCHWEIZ (13 Monate):
- 4 schriftliche Identitätsklarstellungen: Ignoriert
- Notarielle Feststellung mit Apostille: Ignoriert
- 3 Schriftsätze an Bundesverwaltungsgericht: Ignoriert
- Fedpol (05.11.2025): "niemand entsprechendes gemeldet"
- Fedpol (10.11.2025): "immer entgegengenommen" + Korrekturverweigerung
- 15-Jahres-Einreiseverbot (bis 2040) – ohne Identitätsklärung
DEUTSCHLAND (9 Monate):
- 5 präzise Rechtsfragen gestellt (27.03.2025): Keine Antwort
- Anfrage nach zugrunde liegendem Urteil: Keine Antwort
- Versprechen "werde weiterleiten": Nie umgesetzt
- Polizei Radolfzell: Erklärt Unzuständigkeit, vollstreckt trotzdem
- Monatliche Meldeaufforderungen – ohne Klärung der Rechtsgrundlage
Das Muster:
Keine Identitätsklärung trotz Apostille
Keine Antworten auf Rechtsfragen trotz Monaten
Aber gleichzeitig: Vollstreckung, Eskalation, Maßnahmen
Dies ist das strukturelle Problem:
Der Staat ignoriert die gesetzliche Identität.
Er verwendet seine eigenen Datensätze.
Er vollstreckt gegen einen "Alias".
Aber: Aliasformen sind keine Identität.
Die philosophische Grundlage
Nach Art. 1 Abs. 1 GG (Deutschland) und Art. 8 EMRK (Europa) ist die Menschenwürde unantastbar.
Diese Würde setzt Selbstbestimmung voraus.
Selbstbestimmung setzt voraus, dass der Mensch die Kontrolle über seine Rechtspersönlichkeit behält.
Die gesetzliche Identität ist der Ausgangspunkt aller Rechte.
Wenn der Staat die gesetzliche Form (§ 5 Abs. 2 PAuswG: Familienname, Vornamen) über Jahre ignoriert und stattdessen einen unbestimmten Datensatz verwendet, nimmt er sich das Recht, zu bestimmen, wer die Person ist.
Das ist keine Bagatelle.
Das ist ein systematischer Eingriff in die Grundlage der Rechtspersönlichkeit:
- Wer die Kontrolle über seine gesetzliche Identität verliert, verliert die Kontrolle über seine Rechtsfähigkeit
- Wer seine Rechtsfähigkeit nicht kontrolliert, kann seine Rechte nicht ausüben
- Wer seine Rechte nicht ausüben kann, ist nicht frei
Nach EGMR-Rechtsprechung (Amann v. Switzerland, § 56) muss der Empfänger staatlicher Akte "eindeutig und ohne Mehrdeutigkeit identifizierbar" sein.
Diese Pflicht besteht nicht um der Form willen, sondern weil die Identität die Grundlage aller Rechte ist.
Die systematische Weigerung, die gesetzliche Namensform über Jahre zu verwenden, ist daher nicht nur ein Verstoß gegen Registerrecht.
Es ist ein fortgesetzter Eingriff in die Selbstbestimmung über die eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Frage an die Gesellschaft
Was unterscheidet einen Rechtsstaat von einem bloßen Machtstaat?
Beide haben die gleiche Macht.
Aber nur der erste unterwirft sich seinen eigenen Regeln.
Deutschland und die Schweiz haben über Jahre (9 Jahre bzw. 13 Monate) die Möglichkeit zur Fehlerkorrektur.
Die Korrektur wäre:
- Gesetzlich geboten (§ 5 Abs. 2 PAuswG, Art. 24 ZStV)
- Kostenfrei
- Sofort umsetzbar
- Das Problem vollständig lösend
Sie tun es nicht.
Auf die Frage "Warum?" gibt es keine Antwort, die mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre.
Die zentrale Frage lautet:
Definiert sich der Rechtsstaat durch Fehlerfreiheit oder durch Fehlerkorrektur?
Wenn durch Fehlerkorrektur – was folgt aus systematischer Korrekturverweigerung über Jahre?
Der Appell
Nicht der Staat gibt dem Menschen seine Würde.
Der Mensch ist Quelle seiner Rechtspersönlichkeit.
Der Staat muss das respektieren – oder er ist kein Rechtsstaat.
Wir fordern:
Von der SCHWEIZ:
- Identitätsklärung nach Art. 24 ZStV
- Erklärung des Widerspruchs: "niemand gemeldet" vs. "immer entgegengenommen"
- Aussetzung des 15-Jahres-Verbots bis Identität geklärt
Von DEUTSCHLAND:
- Vorlage des rechtskräftigen Urteils für "Ursache, Adrian Virgil"
- Beantwortung der fünf Rechtsfragen vom 27.03.2025
- Klärung der Zuständigkeit
- Verwendung der gesetzlichen Namensform
Von der ÖFFENTLICHKEIT:
- Bewusstsein für das Prinzip: Identität = Würde = Freiheit
- Diskussion über die Selbsthoheit des Menschen über seine gesetzliche Identität
- Druck auf Behörden, gesetzliche Formen zu respektieren
Von den MEDIEN:
- Recherche statt Reproduktion von Behörden-Narrativen
- Fokus auf das strukturelle Problem, nicht auf Einzelpersonen
- Frage an Behörden: "Warum verweigern Sie die Korrektur?"
Dokumentation
Alle Dokumente öffentlich verfügbar:
- ✓ Notarielle Feststellung mit Haager Apostille
- ✓ Fedpol-E-Mails (05.11. / 10.11.2025)
- ✓ Schriftsätze an Bundesverwaltungsgericht (4x)
- ✓ E-Mail-Korrespondenz Deutschland (März–November 2025)
- ✓ Führungsaufsichtsbeschluss
- ✓ Empadronamiento (Spanien)
Für Medien, Juristen, NGOs, Öffentlichkeit.
Anfragen für Dokumenteneinsicht: drian8574@gmail.com
EGMR-Verfahren eingeleitet
Am 24.11.2025 wurde der Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt.
Nicht als individueller Rechtsstreit.
Als Grundsatzfrage:
Ist die Selbsthoheit über die gesetzliche Identität ein Menschenrecht?
Unterstützung
Sie können helfen durch:
- Teilen der Kampagne auf Social Media (#TorchOfIdentity #FackelDerIdentität)
- Mediale Berichterstattung (Kontakt für Journalisten offen)
- Juristische Analyse (Fakultäten, Kanzleien willkommen)
- Politischen Druck (Briefe an Abgeordnete, Behörden)
Kontakt:
Ursache, Adrian Virgil
E-Mail: drian8574@gmail.com